Liebe Patienten,
entsprechend unseres Schwerpunktes Palliativmedizin nimmt die Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung inklusive einer Vorsorgevollmacht einen immer größeren Raum in der Betreuung unserer Patienten ein. Eine veränderte Rechtssprechung muss ebenso berücksichtigt werden, wie ein wandelndes Bewusstsein über die eigene Selbstbestimmung bis zum bzw. am Lebensende.
Ab Mitte des letzten Jahrhunderts gab es bahnbrechende Erkenntnisse in der Medizin. Wir Ärzte wissen heute viel darüber, wie wir Krankheiten heilen können und wie wir selbst scheinbar aussichtslose Situationen durch den Einsatz moderner Medizin noch beeinflussen können. All diese Erkenntnisse sind gut und hilfreich, sie haben aber auch eine Kehrseite: Das Wissen um die vielen medizinischen Möglichkeiten lässt ein Innehalten und Fragen nach der Sinnhaftigkeit des medizinischen Handelns kaum mehr zu. Ein Arzt fokussiert sich darauf, das anvertraute Leben zu retten bzw. zu verlängern. Das Eingeständnis, dass die therapeutischen Möglichkeiten erschöpft oder unter den gegebenen Umständen nicht sinnvoll sind, kommt leider immer noch dem Eingeständnis einer ärztlichen Niederlage gleich. Dieser Automatismus lässt Ärzte viele lebensverlängernde Maßnahmen oder Prozeduren durchführen (Magensonde, Maschinenbeatmung etc.), die in der Situation u.U. nicht mehr sinnvoll sind. Selbstverständlich sind solche Maßnahmen in vielen Situationen ratsam, in manchen aber sollte das Nichtstun eben auch in das normale Repertoire der ärztlichen Möglichkeiten gehören – ganz im Sinne eines würdevollen Lebensendes. Umso wichtiger ist es, dass der Patient im Vorfeld die eigene Vorstellung von Leben und Sterben definiert und schriftlich niederlegt.
Die Patientenverfügung dient dazu, seinen Willen für oder gegen bestimmte medizinische Prozeduren für den Fall schriftlich niederzulegen, in dem man seinen Willen nicht mehr gegenüber anderen äußern kann (z.B. Koma/Schlaganfall etc.). Ferner braucht man für solche Situationen einen Bevollmächtigten, der bereit ist, den eigenen Willen auch gegenüber Dritten zu vertreten. Unter der Vielzahl der mittlerweile veröffentlichten Vordrucke nehmen wir in der Praxis Bezug auf die des Bundesjustizministeriums.
Die Beratung und Erstellung einer solchen Verfügung ist leider keine Kassenleistung. Deshalb werden wir Ihnen die Beratung und das Erstellen einer schriftlichen Patientenverfügung als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) in Rechnung stellen müssen. Die genauen Kosten richten sich nach Art und Umfang der Beratungsleistung. Bitte fragen Sie uns und vereinbaren einen entsprechenden Termin. Haben Sie Verständnis, dass wir uns für eine derart intensive Beratung Zeit nehmen wollen. Wir werden mit Ihnen einen „Sondertermin“ (siehe Unterpunkt „Sondertermine“ im Menü „Praxisorganisation“) vereinbaren. Dieser liegt am Ende der Sprechstunde, um nicht durch den „normalen“ Praxisalltag gestört zu werden.
Ihr Praxisteam Dr. med. Mathias Heer
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