Liebe Patienten,
als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie Anspruch auf alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen laut Gesetzgeber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wie Ihnen aber sicher bekannt ist, gibt es eine Vielzahl von ärztlichen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind. Solche Leistungen sind aber unter Umständen wünschenswert, weil zum Beispiel eine Urlaubsreise ins Ausland geplant ist (Reisemedizinische Gesundheitsberatung) oder ein Tauchlehrgang ansteht.
An uns wird in steigendem Umfang der Wunsch nach solch erweiterter Gesundheitsvorsorge, nach mehr Sicherheit und nach Gesundheitsoptimierung herangetragen. Solche empfehlenswerten, aber individuellen Wunschleistungen können jedoch aus dem Pauschalbetrag der Krankenkassen nicht länger finanziert werden.
Deshalb müssen die Ärzte solche Wunschleistungen dem Patienten gemäß der Rechtslage auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung stellen. Der Patient trägt damit die Kosten der Behandlung selbst, weil er diese Leistung persönlich wünscht.
Wir werden Ihnen nur solche Leistungen anbieten, die wir medizinisch vertreten können und für sinnvoll erachten. Über die detaillierten Mehrkosten nach dem zugrundeliegenden Satz der Gebührenordnung für Ärzte informieren und beraten wir Sie gern.